Hallo,
bin neu hier im Forum, stelle mich auch noch vor, möchte jetzt aber erstmal mein Anliegen einstellen. Ich bin seit Mai 2012 krank geschrieben wegen Problemen mit dem Knie, bin dann im Juli am Meniskus operiert worden. Zuerst ging es einigermaßen aber die Schmerzen fingen wieder an und es ging soweit das ich im Juni diesen Jahres wieder operiert werden mußte. Seitdem ist alles noch viel schlimmer, das Knie ist immer noch dick und schmerzt, gehe Anfang des Jahres nochmal in die "Röhre". Ich war von meinem Hausarzt letztes Jahr bis zum 30.09.2012 krank geschrieben (Krankengeldzahlung), der medizinische Dienst schrieb mich dann nach Aktenlage zum 16.09.12 gesund. Da mein Hausarzt mich trotz Problemen mit dem Knie, ständiger Rückenschmerzen und Arthrose in der linken Hand nicht unterstützte und nur meinte ich könne mich ja beim Arbeitsamt für leichte Tätigkeiten zur Verfügung stellen (bin mit knapp 60 Jahren arbeitslos geworden da meine Firma aufgelöst wurde), wechselte ich nach einem Telefonat mit der AOK den Hausarzt, der mir meine AU bis zum 30.09.2012 auch nochmal durch eine Krankmeldung bestätigte und mich dann weiter bis zum heutigen Tag krank schrieb. Dieser riet mir gegen die Einstellung des Krankengeldes zu klagen, nachdem ich Widerspruch eingelegt hatte, was ich dann auch tat. Nach vielen Schreiben der AOK und meinem Rechtsanwalt (DGB Rechtsschutz) kam jetzt nach weit über einem Jahr ein Schreiben der AOK ans Sozialgericht das ich Fehlzeiten in der Krankschreibung hätte und wahrscheinlich die Klage abgewiesen wird. Und zwar war ich ja bis zum 30.09.2012 krank geschrieben, das war ein Sonntag, bin dann am Montag den 01.10.2012 (Quartalswechsel) zu meinem neuen Hausarzt und die Stunden von Sonntag 00:00 Uhr bis Montag 8:00 Uhr wirft man mir als Fehlzeit vor und als Begründung für die Rückweisung der Klage. Wie ist das rechtlich, kann es sein das die da im Recht sind oder wie soll ich da weiter vorgehen? Mein Rechtsanwalt meint die hätten recht und ein weiteres Vorgehen hätte ganz sicher keinen Sinn, da die AOK und das Sozialgericht Oldenburg Klagen, in denen Fehlzeiten nachgewiesen werden, knallhart zurückweisen würden. Gruß, Hundsmühler
bin neu hier im Forum, stelle mich auch noch vor, möchte jetzt aber erstmal mein Anliegen einstellen. Ich bin seit Mai 2012 krank geschrieben wegen Problemen mit dem Knie, bin dann im Juli am Meniskus operiert worden. Zuerst ging es einigermaßen aber die Schmerzen fingen wieder an und es ging soweit das ich im Juni diesen Jahres wieder operiert werden mußte. Seitdem ist alles noch viel schlimmer, das Knie ist immer noch dick und schmerzt, gehe Anfang des Jahres nochmal in die "Röhre". Ich war von meinem Hausarzt letztes Jahr bis zum 30.09.2012 krank geschrieben (Krankengeldzahlung), der medizinische Dienst schrieb mich dann nach Aktenlage zum 16.09.12 gesund. Da mein Hausarzt mich trotz Problemen mit dem Knie, ständiger Rückenschmerzen und Arthrose in der linken Hand nicht unterstützte und nur meinte ich könne mich ja beim Arbeitsamt für leichte Tätigkeiten zur Verfügung stellen (bin mit knapp 60 Jahren arbeitslos geworden da meine Firma aufgelöst wurde), wechselte ich nach einem Telefonat mit der AOK den Hausarzt, der mir meine AU bis zum 30.09.2012 auch nochmal durch eine Krankmeldung bestätigte und mich dann weiter bis zum heutigen Tag krank schrieb. Dieser riet mir gegen die Einstellung des Krankengeldes zu klagen, nachdem ich Widerspruch eingelegt hatte, was ich dann auch tat. Nach vielen Schreiben der AOK und meinem Rechtsanwalt (DGB Rechtsschutz) kam jetzt nach weit über einem Jahr ein Schreiben der AOK ans Sozialgericht das ich Fehlzeiten in der Krankschreibung hätte und wahrscheinlich die Klage abgewiesen wird. Und zwar war ich ja bis zum 30.09.2012 krank geschrieben, das war ein Sonntag, bin dann am Montag den 01.10.2012 (Quartalswechsel) zu meinem neuen Hausarzt und die Stunden von Sonntag 00:00 Uhr bis Montag 8:00 Uhr wirft man mir als Fehlzeit vor und als Begründung für die Rückweisung der Klage. Wie ist das rechtlich, kann es sein das die da im Recht sind oder wie soll ich da weiter vorgehen? Mein Rechtsanwalt meint die hätten recht und ein weiteres Vorgehen hätte ganz sicher keinen Sinn, da die AOK und das Sozialgericht Oldenburg Klagen, in denen Fehlzeiten nachgewiesen werden, knallhart zurückweisen würden. Gruß, Hundsmühler