Hallo Guten Tag
Ich bin neu hier im Forum und schildere meine Geschichte warum ich mein Krankengeld verloren habe.
Ich habe meine Arbeitsplatz am 30.11.2013 wegen Krankheit verloren. Danach habe ich ein Jahr Arbeitslosengeld bekommen.
Seit 03.12.2014 bin ich wieder Krank und habe Krankengeld von der AOK bekommen.
Dann ist es mir passiert das ich am 13.04.2015 in die Krankengeld Falle getappt bin.
Bei dem letzten Auszahlschein den ich vom meinem Hausarzt bekommen habe sagte die Arzthelferin zu mir bis 14.04.2015
drauf Stand aber 12.04.2015. Das bemerkte ich erst als die AOK mir das Krankengeld verweigert hat.
Wo der Fehler jetzt genau lag kann ich nicht sagen ob es ein versehen der Arzthelferin war
oder ob mein versehen wegen meiner schweren psychischen Erkrankung war.
Die AOK teilte mir mit das mein Krankengeld bezug beendet ist.
Ich habe über den VdK Einspruch eingelegt. Ich habe zwei Atteste (Hausarzt und Traumatherapeutin) wegen
meiner schweren psychischen Erkrankung.
Der wurde von der AOK abgelehnt.
Nun läuft die Klage über das Sozailgericht.
Nun meine Fragen
§ 46 wurde am 23.07.2015 geändert was hat es auf mein laufendes Verfahren für Auswirkungen?
Gibt es eine Möglichkeit das Verfahren beim Sozialgericht beschleunigen?
Die AOK schreibt in ihrem Widerspruch das meine Krankheit nicht gleichzusetzen ist mit einer Geschäftsunfähigkeit im Sinne § 104 BGB
Vielen Dank an alle im Voraus die den Bericht lesen und mir darauf Antworten
Ich bin neu hier im Forum und schildere meine Geschichte warum ich mein Krankengeld verloren habe.
Ich habe meine Arbeitsplatz am 30.11.2013 wegen Krankheit verloren. Danach habe ich ein Jahr Arbeitslosengeld bekommen.
Seit 03.12.2014 bin ich wieder Krank und habe Krankengeld von der AOK bekommen.
Dann ist es mir passiert das ich am 13.04.2015 in die Krankengeld Falle getappt bin.
Bei dem letzten Auszahlschein den ich vom meinem Hausarzt bekommen habe sagte die Arzthelferin zu mir bis 14.04.2015
drauf Stand aber 12.04.2015. Das bemerkte ich erst als die AOK mir das Krankengeld verweigert hat.
Wo der Fehler jetzt genau lag kann ich nicht sagen ob es ein versehen der Arzthelferin war
oder ob mein versehen wegen meiner schweren psychischen Erkrankung war.
Die AOK teilte mir mit das mein Krankengeld bezug beendet ist.
Ich habe über den VdK Einspruch eingelegt. Ich habe zwei Atteste (Hausarzt und Traumatherapeutin) wegen
meiner schweren psychischen Erkrankung.
Der wurde von der AOK abgelehnt.
Nun läuft die Klage über das Sozailgericht.
Nun meine Fragen
§ 46 wurde am 23.07.2015 geändert was hat es auf mein laufendes Verfahren für Auswirkungen?
Gibt es eine Möglichkeit das Verfahren beim Sozialgericht beschleunigen?
Die AOK schreibt in ihrem Widerspruch das meine Krankheit nicht gleichzusetzen ist mit einer Geschäftsunfähigkeit im Sinne § 104 BGB
Vielen Dank an alle im Voraus die den Bericht lesen und mir darauf Antworten