Sorry, wenn ich etwas weit aushole, aber das ist meine jetzige Situation:
Mein Arbeitsverhältnis wurde durch meinen Arbeitgeber am 25.8.2017 fristgerecht zum 30.9.2017 gekündigt. Am 28.8.2017 habe ich deshalb bei der Bundesagentur für Arbeit
einen Antrag auf Arbeitslosengeld gestellt.
Seit dem 12.9.2017 bin ich wegen Depressionen krankgeschrieben. Als ich die notwendigen Unterlagen bei der Bundesagentur für Arbeit einreichen wollte, sagte man mir, dass das erst notwendig wird, wenn ich wieder gesund geschrieben bin. Bis dahin würde die KK Krankengeld zahlen. Das wurde mir bei einem weiterem Termin im Oktober nochmals bestätigt.
Ab 1.10.2017 zahlt die KK Krankengeld.
Am 1.11.2017 bekam ich einen Brief indem mir die KK mitteilt, das der MDK nach Begutachtung der Aktenlage zu dem Ergebnis kommt, das ich für leichte Tätigkeiten auf dem Arbeitsmarkt vermittelbar bin und meine Arbeitsunfähigkeit am 23.11.2017 endet.
Meine Ärztin bekam zeitgleich einen Brief der Krankenkasse mit Formularen die Sie ausfüllen sollte. Leider war Sie zu dieser Zeit im Urlaub.
Am 17.11. beantwortete Sie den Fragebogen. Ich bin auch weiterhin arbeitsunfähig, auf unbefristete Zeit. Bei meinem nächsten Termin bei ihr, am 23.11.2017 hat sie mir eine weitere AU ausgestellt bis 7.12.2017 und mir empfohlen Widerspruch einzulegen, was ich tat.
Außerdem hält sie es für erforderlich, dass ich eine REHA bekomme. Das wurde auch seit dem 23.11.2017 auf jeder ausgestellten AU angekreuzt.
Es folgten weitere AU´s vom 7.12.2017 - 21.12.2017,
vom 21.12.2017 - 4.1.2018
vom 4.1.2018 - 18.1.2018
Am 12.1.2018 bekam 2 Briefe von der KK:
mit Datum vom 8.1.2018, der beinhaltet das der MDK in den nachgereichten ärztlichen Unterlagen keine medizinischen Gründe für meine AU sieht. Außerdem bitten Sie um schriftliche Rücknahme meines Widerspruchs bis zum 22.1.2018. „Haben wir bis dahin nichts von Ihnen gehört, leiten wir Ihren Widerspruch an die Widerspruchsstelle der KK weiter.“
Was bedeutet das ???
mit Datum vom 9.1.2018, der eine Mitgliedsbescheinigung enthält und die Mitteilung das ich zum 7.12.2017 abgemeldet bin.
Nach meinem Verständnis bin ich seitdem ohne Krankenversicherung und ohne Einkommen.
Ist das rechtlich so richtig ? Darf die KK rückwirkend die Leistungen einstellen ? Was ist jetzt zu tun ? Sollte ich anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen ?
Ich bin für jeden Rat von euch dankbar, bin gerade ziemlich kopflos.
Mein Arbeitsverhältnis wurde durch meinen Arbeitgeber am 25.8.2017 fristgerecht zum 30.9.2017 gekündigt. Am 28.8.2017 habe ich deshalb bei der Bundesagentur für Arbeit
einen Antrag auf Arbeitslosengeld gestellt.
Seit dem 12.9.2017 bin ich wegen Depressionen krankgeschrieben. Als ich die notwendigen Unterlagen bei der Bundesagentur für Arbeit einreichen wollte, sagte man mir, dass das erst notwendig wird, wenn ich wieder gesund geschrieben bin. Bis dahin würde die KK Krankengeld zahlen. Das wurde mir bei einem weiterem Termin im Oktober nochmals bestätigt.
Ab 1.10.2017 zahlt die KK Krankengeld.
Am 1.11.2017 bekam ich einen Brief indem mir die KK mitteilt, das der MDK nach Begutachtung der Aktenlage zu dem Ergebnis kommt, das ich für leichte Tätigkeiten auf dem Arbeitsmarkt vermittelbar bin und meine Arbeitsunfähigkeit am 23.11.2017 endet.
Meine Ärztin bekam zeitgleich einen Brief der Krankenkasse mit Formularen die Sie ausfüllen sollte. Leider war Sie zu dieser Zeit im Urlaub.
Am 17.11. beantwortete Sie den Fragebogen. Ich bin auch weiterhin arbeitsunfähig, auf unbefristete Zeit. Bei meinem nächsten Termin bei ihr, am 23.11.2017 hat sie mir eine weitere AU ausgestellt bis 7.12.2017 und mir empfohlen Widerspruch einzulegen, was ich tat.
Außerdem hält sie es für erforderlich, dass ich eine REHA bekomme. Das wurde auch seit dem 23.11.2017 auf jeder ausgestellten AU angekreuzt.
Es folgten weitere AU´s vom 7.12.2017 - 21.12.2017,
vom 21.12.2017 - 4.1.2018
vom 4.1.2018 - 18.1.2018
Am 12.1.2018 bekam 2 Briefe von der KK:
mit Datum vom 8.1.2018, der beinhaltet das der MDK in den nachgereichten ärztlichen Unterlagen keine medizinischen Gründe für meine AU sieht. Außerdem bitten Sie um schriftliche Rücknahme meines Widerspruchs bis zum 22.1.2018. „Haben wir bis dahin nichts von Ihnen gehört, leiten wir Ihren Widerspruch an die Widerspruchsstelle der KK weiter.“
Was bedeutet das ???
mit Datum vom 9.1.2018, der eine Mitgliedsbescheinigung enthält und die Mitteilung das ich zum 7.12.2017 abgemeldet bin.
Nach meinem Verständnis bin ich seitdem ohne Krankenversicherung und ohne Einkommen.
Ist das rechtlich so richtig ? Darf die KK rückwirkend die Leistungen einstellen ? Was ist jetzt zu tun ? Sollte ich anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen ?
Ich bin für jeden Rat von euch dankbar, bin gerade ziemlich kopflos.