Hallo Anton,
da du dich so gut in diesen Dingen auskennst, habe ich noch eine Frage zur Berechnung des Krankengeldes:
Ich bekomme Krankengeld ab 1.10.2017
Meine AU besteht seit 12.9.2017, bis 30.9.2017 habe ich Lohnfortzahlung durch meinen Arbeitgeber erhalten.(Ende meiner Kündigungsfrist)
Der Bemessungszeitraum für das Krankengeld war bis Ende August, nicht Ende September, laut KK. Ist das so richtig ?
da du dich so gut in diesen Dingen auskennst, habe ich noch eine Frage zur Berechnung des Krankengeldes:
Ich bekomme Krankengeld ab 1.10.2017
Meine AU besteht seit 12.9.2017, bis 30.9.2017 habe ich Lohnfortzahlung durch meinen Arbeitgeber erhalten.(Ende meiner Kündigungsfrist)
Der Bemessungszeitraum für das Krankengeld war bis Ende August, nicht Ende September, laut KK. Ist das so richtig ?