Hallo,
seit dem 16.10.2017 bin ich wegen COPD 3 mit einer akuten verschlechterung krankgeschrieben.
Seit dem 30.11.2017 habe ich Anspruch auf Krankengeld (bin freischaffender Künstler und über die Künstlersozialkasse gesetzlich Kranken und Rentenversichert mit einem Sondertarif Krankengeld ab der 3. Woche) welches auch ohne Probleme bewilligt wurde.
Im weiteren Verlauf der Krankheit wurde eine Wirbelsäulenverkrümmung und eine Brustwirbelblockade festgestellt und ich habe eine Angststörung welche sich in schweren Panikattaken äußert entwickelt. Wegen aller dieser Leiden befinde ich mich in Fachärztlicher Behandlung und werde vom Hausarzt auf Grund deren Befunde weiter Krankgeschrieben.
Momentan läuft meine Krankmeldung noch bis einschließlich 26.01.18 wird aber morgen weiter verlängert.
Am 17.01.18 teilte die KK telefonisch mit das der MDK nach Aktenlage eine Arbeitsfähigkeit zum 20.01.18 festgestellt habe und somit ab dem 20.01.18 kein Krankengeld mehr bezahlt werden kann. Der Bescheid ging schriftlich am 20.01.18 per Post bei mir ein.
Auf Rückfrage und sofortigem Wiederspruch wurde mir gesagt das die zugrunde gelegten Akten einzig ein erster Befund des Lungenfacharztes aus dem November sind.
Offensichtlich hat die KK sich nicht bemüht aktuelle Informationen über den Gesundheitszustand einzuholen.
Aufgrund dessen habe ich alle aktuellen Befunde am 19.01.18 selbst in Kopie mit meinem Wiederspruch zusammen bei der AOK persönlich eingereicht/abgegeben.
Die Sachbearbeiterin meinte so könne sie diese am Dienstag den 23.01 zum MDK mitnehmen und somit eine schnelle Entscheidung über den Wiederspruch treffen.
Wie sich Heute herausstellte eine Lüge, denn nach telefonischer Anfrage teilte mir die Sachbearbeiterin mit das der MDK mich zu einem Termin laden wird um mich zu untersuchen und dann zu entscheiden. Wann dieser Termin stattfinden wird ist noch offen und solange ist mein Wiederspruch noch in der Schwebe.
Das hat bei mir so wie schon der Bescheid über die Einstellung des Krankengeldes eine amtliche Panikattake ausgelöst.
Am 22.01 wurde ich beim AA vorstellig da ich freiwillig Arbeitslosenversichert bin und somit einen Anspruch auf ALG I habe. Die haben mich jedoch gleich an das Jobcenter verwiesen da ja noch eine bestehende AU vom Hausarzt vorliege und ich somit dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehe. Also habe ich dann auf deren Weisung einen Antrag auf Harz4 gestellt.
Nach den Berichten hier im Forum bin ich jedoch nicht mehr sicher ob ich alles richtig gemacht habe oder noch nachzubessern ist. Den Aussagen der KK und des AA kann man ja offensichtlich kein Vertrauen schenken.
Es wäre toll die Meinung der Erfahreneren hier im Forum zu hören.
Für Tipps der weiteren Vorgehensweise wäre ich super dankbar.
Liebe Grüße Mobowski
seit dem 16.10.2017 bin ich wegen COPD 3 mit einer akuten verschlechterung krankgeschrieben.
Seit dem 30.11.2017 habe ich Anspruch auf Krankengeld (bin freischaffender Künstler und über die Künstlersozialkasse gesetzlich Kranken und Rentenversichert mit einem Sondertarif Krankengeld ab der 3. Woche) welches auch ohne Probleme bewilligt wurde.
Im weiteren Verlauf der Krankheit wurde eine Wirbelsäulenverkrümmung und eine Brustwirbelblockade festgestellt und ich habe eine Angststörung welche sich in schweren Panikattaken äußert entwickelt. Wegen aller dieser Leiden befinde ich mich in Fachärztlicher Behandlung und werde vom Hausarzt auf Grund deren Befunde weiter Krankgeschrieben.
Momentan läuft meine Krankmeldung noch bis einschließlich 26.01.18 wird aber morgen weiter verlängert.
Am 17.01.18 teilte die KK telefonisch mit das der MDK nach Aktenlage eine Arbeitsfähigkeit zum 20.01.18 festgestellt habe und somit ab dem 20.01.18 kein Krankengeld mehr bezahlt werden kann. Der Bescheid ging schriftlich am 20.01.18 per Post bei mir ein.
Auf Rückfrage und sofortigem Wiederspruch wurde mir gesagt das die zugrunde gelegten Akten einzig ein erster Befund des Lungenfacharztes aus dem November sind.
Offensichtlich hat die KK sich nicht bemüht aktuelle Informationen über den Gesundheitszustand einzuholen.
Aufgrund dessen habe ich alle aktuellen Befunde am 19.01.18 selbst in Kopie mit meinem Wiederspruch zusammen bei der AOK persönlich eingereicht/abgegeben.
Die Sachbearbeiterin meinte so könne sie diese am Dienstag den 23.01 zum MDK mitnehmen und somit eine schnelle Entscheidung über den Wiederspruch treffen.
Wie sich Heute herausstellte eine Lüge, denn nach telefonischer Anfrage teilte mir die Sachbearbeiterin mit das der MDK mich zu einem Termin laden wird um mich zu untersuchen und dann zu entscheiden. Wann dieser Termin stattfinden wird ist noch offen und solange ist mein Wiederspruch noch in der Schwebe.
Das hat bei mir so wie schon der Bescheid über die Einstellung des Krankengeldes eine amtliche Panikattake ausgelöst.
Am 22.01 wurde ich beim AA vorstellig da ich freiwillig Arbeitslosenversichert bin und somit einen Anspruch auf ALG I habe. Die haben mich jedoch gleich an das Jobcenter verwiesen da ja noch eine bestehende AU vom Hausarzt vorliege und ich somit dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehe. Also habe ich dann auf deren Weisung einen Antrag auf Harz4 gestellt.
Nach den Berichten hier im Forum bin ich jedoch nicht mehr sicher ob ich alles richtig gemacht habe oder noch nachzubessern ist. Den Aussagen der KK und des AA kann man ja offensichtlich kein Vertrauen schenken.
Es wäre toll die Meinung der Erfahreneren hier im Forum zu hören.
Für Tipps der weiteren Vorgehensweise wäre ich super dankbar.
Liebe Grüße Mobowski