Guten Tag liebes Forum,
Ich habe ein kleines Problem!
Ich bin seit Mitte Januar wegen einer Schulterverletzung daheim! Wurde dann endlich am 5.3.2018 operiert und am 7.3.2018 entlassen!
Auf meiner offiziellen Krankenhaus Aufenthaltsbescheinigung steht stationärer Aufenthalt von 5.3-8.3! Auf dem Entlassungsbrief, welchen mein Hausarzt (Orthopäde) bekommt steht stationärer Aufenthalt vom 5.-7.3! Hab die Ärzte extra gefragt bis wann ich beim Hausarzt (Orthopäde) vorstellig sein muss damit keine Lücke entsteht! da sagten die mir, spätestens am Freitag den 9.3! Hab am 8.3 morgens in meiner Praxis angerufen und die sagten mir es ist heute voll ich soll doch morgen am 9.3 kommen, die Krankschreibung wird dann zurückdatiert ist kein Problem! Dachte also ich bin jetzt doppelt abgesichert!
Auf der ausgestellten Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung steht nun: arbeitsunfähig seit 8.3.2018
Festgestellt am 9.3.2018!
Der Krankenkasse hab ich nun dummerweise, falls man das so sagen kann, weil sie, wie ich der Meinung bin das letzte mal auch beides haben wollten, also die offizielle Aufenthaltsbescheinigung und den Entlassungsbrief für meinen Orthopäden zugesendet!
Das heißt sie legen es jetzt so aus, das ich am 7.3 entlassen wurde, was ja auch stimmt, ich aber am 9.3 erst beim Arzt war und somit das Feststelldatum der 9.3 ist!
Und ich also für den 8.3. kein Anspruch auf Krankengeld habe und sie mir diesen Tag kein Geld zahlen!
War es jetzt mein Fehler den Entlassungsbrief mitgesendet zu haben, auf dem der 7.3 vermerkt ist? Oder müssen sie sich an die Aufenthaltsbescheinigung halten auf der ja der 8.3 mit eingeschlossen ist?
Oder kann ich froh sein das sie überhaupt weiter zahlen und nur den einen Tag streichen?! Fragen über fragen!
Ich find es nur komisch das ich doch seit dem 15.1 dauerhaft mit der gleichen Diagnose krankgeschrieben bin und sie, weil der 8.3 das rückwirkende Datum ist, sie den Tag jetzt streichen!
Danke schon mal, falls sich den Text wer durch ließt und versucht Licht ins dunkle zu bringen!
Ich habe ein kleines Problem!
Ich bin seit Mitte Januar wegen einer Schulterverletzung daheim! Wurde dann endlich am 5.3.2018 operiert und am 7.3.2018 entlassen!
Auf meiner offiziellen Krankenhaus Aufenthaltsbescheinigung steht stationärer Aufenthalt von 5.3-8.3! Auf dem Entlassungsbrief, welchen mein Hausarzt (Orthopäde) bekommt steht stationärer Aufenthalt vom 5.-7.3! Hab die Ärzte extra gefragt bis wann ich beim Hausarzt (Orthopäde) vorstellig sein muss damit keine Lücke entsteht! da sagten die mir, spätestens am Freitag den 9.3! Hab am 8.3 morgens in meiner Praxis angerufen und die sagten mir es ist heute voll ich soll doch morgen am 9.3 kommen, die Krankschreibung wird dann zurückdatiert ist kein Problem! Dachte also ich bin jetzt doppelt abgesichert!
Auf der ausgestellten Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung steht nun: arbeitsunfähig seit 8.3.2018
Festgestellt am 9.3.2018!
Der Krankenkasse hab ich nun dummerweise, falls man das so sagen kann, weil sie, wie ich der Meinung bin das letzte mal auch beides haben wollten, also die offizielle Aufenthaltsbescheinigung und den Entlassungsbrief für meinen Orthopäden zugesendet!
Das heißt sie legen es jetzt so aus, das ich am 7.3 entlassen wurde, was ja auch stimmt, ich aber am 9.3 erst beim Arzt war und somit das Feststelldatum der 9.3 ist!
Und ich also für den 8.3. kein Anspruch auf Krankengeld habe und sie mir diesen Tag kein Geld zahlen!
War es jetzt mein Fehler den Entlassungsbrief mitgesendet zu haben, auf dem der 7.3 vermerkt ist? Oder müssen sie sich an die Aufenthaltsbescheinigung halten auf der ja der 8.3 mit eingeschlossen ist?
Oder kann ich froh sein das sie überhaupt weiter zahlen und nur den einen Tag streichen?! Fragen über fragen!
Ich find es nur komisch das ich doch seit dem 15.1 dauerhaft mit der gleichen Diagnose krankgeschrieben bin und sie, weil der 8.3 das rückwirkende Datum ist, sie den Tag jetzt streichen!
Danke schon mal, falls sich den Text wer durch ließt und versucht Licht ins dunkle zu bringen!