Hallo zusammen & sonnige Grüsse ,
Mein Problem mit der Bergischen KK BKK ist folgendes:
Ich bin Selbstständig mit geringem Einkommen und beantrage jedes Jahr erfolgreich eine Beitragsentlastung.
Nun (letzte Woche) behauptet die BKK dass ich im Jahre 2017 zwar den Antrag gestellt habe aber den Steuerbescheid 2016 bis Fristende Sommer 2017 nicht eingereicht habe !
Ich habe den Bescheid natürlich im Mai 2017 eingereicht , kann das aber zZ nicht nachweisen.
Die KK stellt sich stur bezüglich meiner Mails und verweist auf meine Widerspruchmöglichkeit inkl. "unabhängige" Prüfung im Haus ( haha ).
Gibt es zu der Thematik Urteile , Erfahrungen .... ?
Lohnt sich der Gang zum Anwalt schon wegen der Formulierung des Widerspruches oder erst nach Ablehnung ?
Die Nachforderung geht über 1200 € !
Letzten Herbst ist schon eine Quittung verschwunden, vor 2 Jahren hatte ich plötzlich einen Pfändungsbescheid weil intern Daten falsch bearbeitet wurden !!!!!!!!
Ich bin gespannt auf eure Antworten
erdmann
Mein Problem mit der Bergischen KK BKK ist folgendes:
Ich bin Selbstständig mit geringem Einkommen und beantrage jedes Jahr erfolgreich eine Beitragsentlastung.
Nun (letzte Woche) behauptet die BKK dass ich im Jahre 2017 zwar den Antrag gestellt habe aber den Steuerbescheid 2016 bis Fristende Sommer 2017 nicht eingereicht habe !
Ich habe den Bescheid natürlich im Mai 2017 eingereicht , kann das aber zZ nicht nachweisen.
Die KK stellt sich stur bezüglich meiner Mails und verweist auf meine Widerspruchmöglichkeit inkl. "unabhängige" Prüfung im Haus ( haha ).
Gibt es zu der Thematik Urteile , Erfahrungen .... ?
Lohnt sich der Gang zum Anwalt schon wegen der Formulierung des Widerspruches oder erst nach Ablehnung ?
Die Nachforderung geht über 1200 € !
Letzten Herbst ist schon eine Quittung verschwunden, vor 2 Jahren hatte ich plötzlich einen Pfändungsbescheid weil intern Daten falsch bearbeitet wurden !!!!!!!!
Ich bin gespannt auf eure Antworten
erdmann
