Auffällig ist, wie sehr die Leserreaktionen zur „Krankengeldfalle“
in den Kommentar-Spalten der WELT N24 das „Spannungsfeld
Integration vs Soziales“ verdeutlichen.
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... und 114.000 Euro helfen da nicht weit,
obwohl es wohl Grund genug gäbe, den
Betrag für die Betroffenen einzusetzen:
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Hallo Machts Sinn,
der Hinweis war für den Fall "Gräfin"
gedacht. Härtefall-Topf („besondere Veranlassungen“), mit dessen Hilfe der Bundespräsident Menschen in Not aushelfen kann
Gruß
Ancyst
MS schrieb:
am 10.07.2015 wird das GKV-Versorgungsstärkungsgesetz (GKV-VSG) den Bundesrat
passieren und Ihnen anschließend zur Ausfertigung vorgelegt werden.
Nachdem meine Bemühungen erfolglos erschöpft sind, übermittle ich Ihnen
die Bedenken gegen die Änderung des Krankengeld-Paragrafen 46 Satz 2 SGB V
mit der Bitte, die Argumente bei der Prüfung der Verfassungsmäßigkeit zu erwägen.
--------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Verfassungsbeschwerde wäre möglich gewesen:
Bei Beschwerden gegen Gesetze beträgt die Frist 1 Jahr
Können Tilgungsleistungen vom Jobcenter für
selbst bewohntes Wohneigentum im Rahmen der Kosten der Unterkunft
übernommen werden?
Zur Finanzierung eines Wohnhauses von angemessener Größe wurde
ein Darlehen aufgenommen. Es werden nur Zinsleistungen erbracht,
jedoch keine Tilgung. Welche Zinsleistungen können bei der
Ermittlung der angemessenen Kosten der Unterkunft berücksichtigt
werden?
Bei den Finanzierungkosten (Zinsen und Tilgung) muss
der Grundsatz – keine Vermögensbildung zulasten der Allgemeinheit
- nach BSG vom 18.06.2008 –B 14/11 b AS 67/96 R - dann
durchbrochen werden, wenn eine Selbsthilfe in Form einer
Tilgungsaussetzung oder –streckung nicht möglich ist, ohne
(Teil-) Übernahme der Tilgungsraten ein Verlust der Immobilie droht
und die Schuldzinsen plus Tilgungsraten die Kaltmiete für eine nach
Quadratmeterzahl, Ausstattung und Wohnlage angemessene Mietwohnung
nicht übersteigen.
Eine Realität hinter den Sprüchen zur
„Zeit für mehr Gerechtigkeit“:
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Hallo Machts Sinn,
meine Auseinandersetzung mit der SPD sorgt zumindest für gute Unterhaltung. Ob ich gesundheitlich die Angelegenheit bis zum Ende durchziehen kann, kann ich nicht versprechen. Immerhin sind es direkte persönliche Kontakte, mit viel Publikum.
Also zunächst wurde meinerseits ein umfangreiches Schreiben überreicht, sowie betreibe ich aktive Teilnahme an den Gesprächsrunden. Selbstredend als ehemalige CSU Anhänger und Nichtwähler.
Das Publikum war bei der letzten Veranstaltung, auf meiner Seite - also das Ruder ist schon einmal rum-gerissen Ob nun CDU oder SPD, alle beide versuchen unter Vortäuschung falscher Tatsachen die Agenda 2010 durchzusetzen, um die EU aufrecht zu erhalten.
Konsens in der Sozialpolitik gibt es hingegen in der EU nicht - also ein Schelm wer hierbei böses denkt.
Viele Grüße
welchunsinn
Wieder konkret zur „Gesetzlichen Krankengeld-Falle“
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Dies ist lt. SAT1 vom 23.02.2017 die Kurzfassung
der Techniker Krankenkasse
Aber stimmt das so oder ist es nur eine Behauptung,
die weder den Gesetzestext noch die Argumentation
der Sozialgerichte Speyer und Mainz dazu berück-
sichtigt?
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Der Text ist unvereinbar mit der Sozialgesetzgebung.
SAT1 Frühstücksfernsehen vom 23.02.2017: Ein Fehler - Leben ruiniert
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Wer ist Rechtsanwältin Ulrike Jung und worauf stützt sie ihren Kommentar:
„Wenn ein Lückentag auftritt, dann entfällt auch dieses Versicherungsverhältnis
und das Krankengeld kann danach nicht wieder aufleben. Das heißt, man verliert den
Anspruch auf Krankengeld, sobald man einen Tag nicht als arbeitsunfähig belegen
kann."
Was meint beispielsweise Prof. Ronald Richter
- Rechtsanwalt
- Professor für Sozialrecht und Lehrbeauftragter an der Hochschule für Angewandte Wissenschaften (HAW), Hamburg
- Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft für Sozialrecht im DeutschenAnwaltVerein
- Mitgleid des Vorstandes des Deutschen Sozialgerichtstag e.V.
- Dozent der DeutscheAnwaltAkademie, insbesondere in den Fachanwaltskursen für Sozialrecht und Medizinrecht ...
zu den Krankengeld-Fallen?
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Kanzlerkandidat Martin Schulz und die Gesetzliche Krankengeld-Falle
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Die Medien fragen nach
Martin Schulz´Glaubwürdigkeit
andere auch:
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Ausschussarbeitsgruppen der SPD-Bundestagsfraktion Arbeit und Soziales sowie Gesundheit
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Martin Schulz ist innerhalb der SPD-Spitze bei weitem nicht der Einzige, den dies offenbar überhaupt nicht
interessierte. Wer will ihm dies verdenken; er war zwar damals auch im Partei-Vorstand, aber doch am Weitesten
weg – in höheren Sphären der EU.
Da waren andere unmittelbarer konfrontiert, insbesondere die Arbeitsgruppen
Weil sich schon länger aufdrängt, dass die unsägliche Krankengeld-Fallen-Problematik eine Folge des Schnittstellen-
Milieus ist, waren beide wiederholt beteiligt:
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Die jeweils letzte E-Mail ging auch an die übrigen Arbeitsgruppen-Mitglieder.
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wieder ein Opfer der "Gesetzlichen Krankengeld-Falle"